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   BayObLG, 12.12.2001 - Verg 19/01   

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https://dejure.org/2001,1679
BayObLG, 12.12.2001 - Verg 19/01 (https://dejure.org/2001,1679)
BayObLG, Entscheidung vom 12.12.2001 - Verg 19/01 (https://dejure.org/2001,1679)
BayObLG, Entscheidung vom 12. Dezember 2001 - Verg 19/01 (https://dejure.org/2001,1679)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GWB § 97 Abs. 7 § 107 Abs. 2 § 107 Abs. 3 § 118
    Antragsbefugnis für Nachprüfungsverfahren der Vergabekammer - unverzügliche Rüge im Vergabeverfahren

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Unverzügliche Rüge nach § 107 Abs. 3 S. 1 GWB

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (54)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Brandenburg, 11.05.2000 - Verg 1/00

    Formale und inhaltliche Anforderungen an eine Rüge

    Auszug aus BayObLG, 12.12.2001 - Verg 19/01
    Dementsprechend soll auch die Vergabekammer erst gar nicht mit Mängeln des Vergabeverfahrens befaßt werden, die im Fall einer rechtzeitigen Rüge möglicherweise schon durch die Vergabestelle hätten korrigiert werden können (vgl. BayObLGZ 1999, 127/138 f. und 2001, 221/224 f.; OLG Brandenburg NZBau 2001, 226/227).

    Die danach für die Rüge zur Verfügung stehende Zeitspanne beträgt in der Regel höchstens zwei Wochen (vgl. BayObLGZ 2000, 109/115; OLG Düsseldorf NZBau 2000, 45/47; OLG Brandenburg NZBau 2001, 226/227; Palandt/Heinrichs BGB 60. Aufl. § 121 Rn. 3).

  • OLG Düsseldorf, 13.04.1999 - Verg 1/99

    Rechtsschutz für Bieter nach dem neuen Vergaberechtsänderungsgesetz: Erstes

    Auszug aus BayObLG, 12.12.2001 - Verg 19/01
    Die danach für die Rüge zur Verfügung stehende Zeitspanne beträgt in der Regel höchstens zwei Wochen (vgl. BayObLGZ 2000, 109/115; OLG Düsseldorf NZBau 2000, 45/47; OLG Brandenburg NZBau 2001, 226/227; Palandt/Heinrichs BGB 60. Aufl. § 121 Rn. 3).
  • BayObLG, 12.04.2000 - Verg 1/00

    Vergabe von Leistungen im Rahmen eines Vergabeverfahren

    Auszug aus BayObLG, 12.12.2001 - Verg 19/01
    Die danach für die Rüge zur Verfügung stehende Zeitspanne beträgt in der Regel höchstens zwei Wochen (vgl. BayObLGZ 2000, 109/115; OLG Düsseldorf NZBau 2000, 45/47; OLG Brandenburg NZBau 2001, 226/227; Palandt/Heinrichs BGB 60. Aufl. § 121 Rn. 3).
  • BayObLG, 21.05.1999 - Verg 1/99

    Zur Verlängerung der Zuschlagsfrist im Vergabeverfahren

    Auszug aus BayObLG, 12.12.2001 - Verg 19/01
    Dementsprechend soll auch die Vergabekammer erst gar nicht mit Mängeln des Vergabeverfahrens befaßt werden, die im Fall einer rechtzeitigen Rüge möglicherweise schon durch die Vergabestelle hätten korrigiert werden können (vgl. BayObLGZ 1999, 127/138 f. und 2001, 221/224 f.; OLG Brandenburg NZBau 2001, 226/227).
  • BayObLG, 20.08.2001 - Verg 9/01

    Rügeobliegenheit des Empfängers einer Information nach § 13 VgV

    Auszug aus BayObLG, 12.12.2001 - Verg 19/01
    Dementsprechend soll auch die Vergabekammer erst gar nicht mit Mängeln des Vergabeverfahrens befaßt werden, die im Fall einer rechtzeitigen Rüge möglicherweise schon durch die Vergabestelle hätten korrigiert werden können (vgl. BayObLGZ 1999, 127/138 f. und 2001, 221/224 f.; OLG Brandenburg NZBau 2001, 226/227).
  • BayObLG, 19.12.2000 - Verg 10/00

    Zulässigkeit des Nachprüfungsverfahrens im Vergabeverfahren

    Auszug aus BayObLG, 12.12.2001 - Verg 19/01
    Im Hinblick auf die Unzulässigkeit des Nachprüfungsantrags der Antragstellerin kommt die Gewährung von Akteneinsicht für die Antragstellerin nicht in Betracht (ständige Senatsrechtsprechung, vgl. BayObLG vom 19.12.2000 - Verg 10/00 m.w.N.).
  • VK Südbayern, 08.11.2001 - 35-09/01

    Sinn und Zweck der Rügepflicht

    Auszug aus BayObLG, 12.12.2001 - Verg 19/01
    Verg 19/01 20/Str Vergabekammer Südbayern 120.3-3194.1-35-09/01.
  • OLG Düsseldorf, 09.04.2003 - Verg 66/02

    Begriff des öffentlichen (Dienstleistungs-)Auftrags

    Nach der Rechtsprechung des Senats steht dem Bieter nach Kenntnisnahme von dem reklamierten Vergaberechtsverstoß - d.h. der sie begründenden Tatsachen und einer zumindest laienhaften Wertung, dass es sich um ein vergaberechtlich zu beanstandendes Verhalten handelt (Beschluss vom 22.8.2000 - Verg 9/00) - im allgemeinen eine Zeitspanne von maximal zwei Wochen zur Verfügung, um seine Rüge anzubringen (ebenso: BayObLG, Beschluss vom 12.12.2001 - Verg 19/01; KG, NZBau 2001, 161 ff.).

    Dementsprechend müssen in der Rüge die beanstandeten Verstöße gegen die Regeln des Vergaberechts konkret benannt werden; der bloß pauschale Hinweis, das Vergabeverfahren sei fehlerhaft, genügt nicht (Senat, VergabeR 2001, 419; KG, VergabeR 2001, 392; BayObLG, Beschluss vom 12.12.2001 - Verg 19/01; OLG Dresden, Beschluss vom 17.8.2001 - WVerg 5/01; Thüringer OLG, VergabeR 2001, 52).

  • OLG München, 02.08.2007 - Verg 7/07

    Rüge der Ausschreibung eines verdeckten Leitfabrikats

    Dabei ist zum Ausdruck zu bringen, welcher Sachverhalt konkret zugrunde gelegt und woraus im einzelnen ein Vergabeverstoß abgeleitet wird (h.M. und Rspr., vgl. Byok in Byok/Jaeger GWB § 107 Rn. 991; Summa in jurisPK-Vergaberecht GWB § 107 Rdn. 88; OLG Brandenburg vom 11.5.2000 ­ Verg 1/00; BayObLG vom 12.12.2001 ­ Verg 19/01).
  • OLG Naumburg, 17.06.2016 - 7 Verg 2/16

    Vergabenachprüfungsverfahren: Abgrenzung zwischen Dienstleistungsauftrag und

    Im Hinblick auf die Unzulässigkeit des Nachprüfungsantrages der Antragstellerin ist die erneut beantragte Gewährung einer nochmaligen Akteneinsicht nach §§ 120 Abs. 2, 111 GWB nicht in Betracht gekommen (vgl. BayObLG, Beschluss vom 12. Dezember 2001, Verg 19/01 zitiert nach juris m.w.N.).
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